6. Unterstützt LUBBIK auch bei Förderanträgen und Nachweisen?

Ja.

LUBBIK Energiekonzepte begleitet den gesamten Förderprozess strukturiert und fristgerecht.

Bei förderpflichtigen Maßnahmen werden die erforderlichen technischen Projektbeschreibungen und Nachweise (z. B. TPB/TPN bzw. BzA/BnD) fachgerecht erstellt. Diese sind Bestandteil der förderkonformen Umsetzung.

Die Antragstellung kann – sofern gewünscht – im Rahmen einer Vollmacht erfolgen. Die Entscheidungshoheit über Maßnahmen und Förderanträge verbleibt jedoch stets beim Auftraggeber.

Zuletzt aktualisiert am 14.02.2026 von Redakteur.