4. Welche Einzelmaßnahmen sind förderfähig?

Förderfähig sind unter anderem folgende Einzelmaßnahmen:

  • Maßnahmen an der beheizten Gebäudehülle, insbesondere der Austausch von Fenstern und Außentüren, die Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke und Bodenplatte sowie Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz
  • Raumlufttechnische Anlagen inklusive Wärmerückgewinnung
  • Digitale Systeme zur Anlagenoptimierung (z. B. Efficiency Smart Home)
  • Heizungs- und Anlagentechnik wie Wärmepumpen oder Biomasseanlagen (unter Beachtung der aktuellen Förderkriterien; fossile Wärmeerzeuger sind ausgeschlossen)
  • Verbesserungen der Anlageneffizienz durch Heizungsoptimierung

Werden Maßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) empfohlen, kann ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % gewährt werden.

Ein iSFP ist in der Regel 15 Jahre gültig.

Zuletzt aktualisiert am 14.02.2026 von Redakteur.