4. Welche Einzelmaßnahmen sind förderfähig?
Förderfähig sind unter anderem folgende Einzelmaßnahmen:
- Maßnahmen an der beheizten Gebäudehülle, insbesondere der Austausch von Fenstern und Außentüren, die Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke und Bodenplatte sowie Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz
- Raumlufttechnische Anlagen inklusive Wärmerückgewinnung
- Digitale Systeme zur Anlagenoptimierung (z. B. Efficiency Smart Home)
- Heizungs- und Anlagentechnik wie Wärmepumpen oder Biomasseanlagen (unter Beachtung der aktuellen Förderkriterien; fossile Wärmeerzeuger sind ausgeschlossen)
- Verbesserungen der Anlageneffizienz durch Heizungsoptimierung
Werden Maßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) empfohlen, kann ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % gewährt werden.
Ein iSFP ist in der Regel 15 Jahre gültig.
Zuletzt aktualisiert am 14.02.2026 von Redakteur.